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Firmenkunden
 

ELV

Internet-Zahlung per Elektronischem Lastschriftverfahren (ELV)

Bei der Zahlung per Lastschriftverfahren erteilt der Kunde Ihnen eine jederzeit widerrufbare Einzugsermächtigung, die Sie berechtigt, bis auf weiteres Rechnungsbeträge vom Konto des Kunden einzuziehen. Bei Internet-Zahlungen per ELV besteht jedoch das Problem, dass Ihnen als Internet-Händler keine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt. Dazu kommt die Möglichkeit für den Kunden, einer Kontobelastung nach der Abbuchung jederzeit widersprechen zu können. Das volle Risiko beim Elektronischen Lastschriftverfahren im Internet tragen also Sie als Händler! Dieses Risiko soll zukünftig durch folgende Einrichtungen in VR-Pay gemindert werden:

  • Pflege von Sperrlisten
  • Händlerseitig definierbare Betragsgrenzen
  • Freigabe der Lastschrift durch den Händler
  • Möglicher Ausschluss nicht registrierter Kunden durch den Händler

Weiterhin ist geplant, das ELV-Verfahren durch Adressverifizierung und Bonitätsprüfung weiter abzusichern:

  • Plausibilitätskontrolle bei Adresseingaben auf Adress-, Haushalts- oder Personenebene
  • Bonitätsüberprüfung auf Personenebene durch Überprüfung sämtlicher Schuldnerverzeichnisse, etc.

Aufgrund des Überprüfungsergebnisses können Sie als Händler dann entscheiden, ob und wann die Ware ausgeliefert wird.


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